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rechtliches

 

!!!! Wichtiger rechtlicher Hinweis !!!!!

Bei Veränderung der Bauart, des Emmisonsverhaltens bzw. Veränderungen der Leistung des Fahrzeugs erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis. Diese kann durch Nachweis einer ABE, eines Teilegutachtens (§19/§21 STVZ) oder durch Einzelabnahme wieder erteilt werden. Für Fahrzeuge, für die ein Teilegutachten §19/ oder Prüfbericht §21, oder ABE vorliegt, müßen die Veränderung beim TÜV, Dekra usw.. abnehmen und umgehend bei der Zulassungstelle eintragen lassen. Für Fahrzeuge , für die kein Teilegutachten erhältlich ist, erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungschutz. Diese Fahrzeuge dürfen nicht mehr im Bereich der STVZO bewegt werden. Nur für EXPORT, ev. für Rennzwecken . Garantiebestimmungen sowie Betriebserlaubnis der Fahrzeughersteller und der Länder sind zu beachten !!


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